Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), der mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer zusammen veranlagt wird, erwarb am 20. November 1984 über seine Bank eine Anleihe (Floating-Rate-Notes) mit variablem Zinssatz, der regelmäßig an die aktuelle Zinsentwicklung des Finanzmarktes angepasst wurde. Nach den vom Finanzgericht (FG) in Bezug genommenen Emissionsbedingungen hatte der Anleger das Recht, aber nicht die Pflicht, von einem bestimmten Zeitpunkt an die Anleihe provisionsfrei in eine festverzinsliche Schuldverschreibung (Bonds) umzutauschen. Dazu waren die Floating-Rate-Notes an den Emittenten zurückzugeben. Dieser hatte dafür im Austausch die Bonds zum gleichen Nennbetrag und mit unveränderter Laufzeit neu auszugeben.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|