BFH vom 11.11.1993
XI R 48/91

Spieler als Gewerbetreibender? (§ 15 EStG)

BFH, vom 11.11.1993 - Aktenzeichen XI R 48/91

DRsp Nr. 1997/8660

Spieler als Gewerbetreibender? (§ 15 EStG)

Wer sich täglich über mehrere Stunden mit Geschicklichkeitsspielen wie Skat, Rommé und Backgammon beschäftigt und hierdurch monatliche Spielgewinne von DM 3.000,00 erzielt, ist als Berufsspieler anzusehen. Er nimmt mit dieser Tätigkeit am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil und betreibt einen Gewerbebetrieb.

Für die Praxis:

Die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr kam im Urteilsfall nach Ansicht des BFH besonders dadurch zum Ausdruck, daß der Spieler seine Leistungen in einem Spielsalon anbot, in dem er hauptberuflich als Croupier tätig war, mithin in einem Umfeld, das in besonderem Maße von der Anwesenheit spielgeneigter Personen geprägt wird.