I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist in Mecklenburg-Vorpommern als Berufsschullehrer für das Fach Englisch tätig. Im Oktober 1998 nahm er gemeinsam mit 22 weiteren Kollegen aus dem gleichen Bundesland an einer zweiwöchigen Fortbildungsreise nach Irland teil, die vom "North Mon Language Institute" in Cork für Englischlehrer an beruflichen Schulen konzipiert und ausgerichtet und vom Landesinstitut für Schulen und Ausbildung mit insgesamt 30 000 DM bezuschusst wurde. Eine der beiden Reisewochen fiel in die Schulferienzeit; für die zweite Woche erhielt der Kläger von seinem Dienstherrn Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge.
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