Die Nichtigkeitsklage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
I.
Die Revisionsklägerin und Klägerin (Klägerin) begehrt die Wiederaufnahme des abgeschlossenen Revisionsverfahrens unter Aufhebung des Senatsurteils vom 07.09.2021 - IX R 5/19.
Die Klägerin ist eine Kapitalgesellschaft [ausländischen] Rechts mit Sitz in A (Mitgliedstaat der Europäischen Union --EU--). Die Klägerin betrieb im Streitzeitraum ... bis ... eine Wettbörse und wurde auch gegenüber in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Nutzern tätig.
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