Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 12.11.2018 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Streitig ist die Vereinbarkeit der Sportwettensteuer nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) mit Verfassungs- und Europarecht.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), ein Unternehmen der Z–Gruppe, ist eine Kapitalgesellschaft [ausländischen] Rechts mit Sitz in A (Mitgliedstaat der Europäischen Union --EU--).
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