Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13. Dezember 2017 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Revisionsverfahren zu tragen.
Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.
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Die Beteiligten streiten über die Pflicht der beklagten Deutschen Rentenversicherung Bund, ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen.
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