Die Kläger sind Eheleute und wurden im Streitjahr 1991 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Die Klägerin, von Beruf Zahnärztin, war bis zum 31.12.1990 bei der Poliklinik in L... angestellt. Die Klägerin nahm ab 19.12.1990 bis zum 31.12.1990 den ihr aus diesem Arbeitsverhältnis noch zustehenden Resturlaub in Anspruch.
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