BVerfG - Beschluß vom 10.06.1969
2 BvR 480/61
Normen:
GG Art. 28 Abs. 2 Art. 70 Abs. 1 Art. 106 Abs. 6 ;
Fundstellen:
DVBl 1969, 792
DÖV 1969, 849
JuS 1969, 593
NJW 1969, 1955
WM 1969, 1007

Steueranteil der Gemeinden am Realsteueraufkommen

BVerfG, Beschluß vom 10.06.1969 - Aktenzeichen 2 BvR 480/61

DRsp Nr. 1996/7893

Steueranteil der Gemeinden am Realsteueraufkommen

»1. Der Bund ist weder berechtigt noch verpflichtet, die finanziellen Verhältnisse der Gemeinden unmittelbar ohne Einschaltung der Länder zu ordnen. Das gilt auch für die Frage, wie hoch der Anteil eigener Einnahmen an den Gesamteinnahmen der Gemeinden sein soll.2. Art. 106 Abs. 6 GG verleiht den Gemeinden nicht ein verfassungskräftiges Recht auf das Realsteueraufkommen nach den realsteuerrechtlichen Normen, die bei der Einfügung des Art. 106 Abs. 6 GG in das Grundgesetz bestanden.«

Normenkette:

GG Art. 28 Abs. 2 Art. 70 Abs. 1 Art. 106 Abs. 6 ;

Gründe:

A.

I.