FG Bremen - Urteil vom 04.07.2000
299108K 5
Normen:
EStG § 8 Abs. 2 § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 12 Nr. 1 ;

Steuerbarkeit der vom Arbeitgeber bezahlten Auslandsreise des Geschäftsführers und der Angestellten einer GmbH; Einkommensteuer

FG Bremen, Urteil vom 04.07.2000 - Aktenzeichen 299108K 5

DRsp Nr. 2005/4360

Steuerbarkeit der vom Arbeitgeber bezahlten Auslandsreise des Geschäftsführers und der Angestellten einer GmbH; Einkommensteuer

Finanziert eine GmbH als Arbeitgeber ihrem Geschäftsführers und der mit diesem verheirateten Angestellten eine Japanreise während derer täglich mehrere Bäckereibetriebe besichtigt werden, sind die Aufwendungen nicht als steuerpflichtiger Sachbezug zu behandeln, wenn die Reise von einem speziell auf die Schulung von Unternehmern ausgerichteten Institut durchgeführt wird, die Teilnehmergruppe homogen mit Betriebsinhabern oder anderen Angehörigen des Bäckereihandwerks besetzt ist und den Teilnehmern erkennbar keine Erholung, Vergnügungen und persönliches Erleben geboten werden soll, sondern eine möglichst umfangreiche Information durch Besichtigung vieler verschiedener Betriebe.

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 2 § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 12 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Aufwendungen für eine von der Arbeitgeberin der Kläger bezahlte Japanreise als steuerpflichtiger Sachbezug der Kläger zu behandeln sind.