Streitig ist die Steuerbefreiung von Erträgen aus einer brasilianischen Enkelgesellschaft.
Die Klägerin, die A., ist Gesamtrechtsnachfolgerin der D GmbH (nachfolgend D), die mit Vertrag von 07.11.2000 auf die Klägerin verschmolzen wurde. Gegenstand des Unternehmens der D war das Halten und Verwalten von Beteiligungen im In- und Ausland.
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