I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), wurde durch Vertrag vom 14. Dezember 1994 errichtet. Gesellschaftszweck sollte die Modernisierung und die Vermietung von Mehrfamilienhäusern sein. Das Gesellschaftskapital wurde auf insgesamt ... DM festgesetzt. Dieser Betrag entsprach den zur Durchführung eines bestimmten Investitionsvorhabens erforderlichen Gesellschaftereinlagen.
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