FG Hessen - Urteil vom 15.12.2005
13 K 1908/05
Normen:
StBerG § 40 Abs. 2 § 50 Abs. 4 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 733

Steuerberater; Widerruf; Nichtselbstständige Tätigkeit; Arbeitnehmer; Nebentätigkeit; Interessenkollision - Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Ausübung einer Tätigkeit als Arbeitnehmer

FG Hessen, Urteil vom 15.12.2005 - Aktenzeichen 13 K 1908/05

DRsp Nr. 2006/29540

Steuerberater; Widerruf; Nichtselbstständige Tätigkeit; Arbeitnehmer; Nebentätigkeit; Interessenkollision - Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Ausübung einer Tätigkeit als Arbeitnehmer

Bei der Prüfung der Nichtvereinbarkeit einer Tätigkeit als Arbeitnehmer mit der Berufstätigkeit des Steuerberaters ist eine abstrakte Betrachtungsweise vorzunehmen; es ist nicht darauf abzustellen, ob im konkreten Einzelfall eine Interessenkollision vorliegt, entscheidend ist vielmehr, ob abstrakt eine solche Möglichkeit besteht.

Normenkette:

StBerG § 40 Abs. 2 § 50 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Kläger neben seiner Tätigkeit als Arbeitnehmer als Steuerberater zugelassen werden kann.

Der Kläger wurde am 10.05.2002 als Steuerberater bestellt. Mit Wirkung vom 01.04.2005 verlegte er seine berufliche Niederlassung in den Kammerbezirk der beklagten Steuerberaterkammer. Anlässlich dieser Verlegung teilte er der Beklagten im Rahmen eines Mitgliederfragebogens mit, dass er bei der XX-Bank in F. beschäftigt sei. Dem Mitgliederfragebogen war eine Erklärung der XX-Bank mit folgendem Inhalt beigefügt: