Steuerberaterprüfung: Anrechnung von Erziehungsurlaub
BFH, Urteil vom 05.12.2000 - Aktenzeichen VII R 18/00
DRsp Nr. 2001/4370
Steuerberaterprüfung: Anrechnung von Erziehungsurlaub
»Es verstößt nicht gegen das gemeinschaftsrechtlich geregelte Verbot der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts und den grundgesetzlich geregelten Gleichberechtigungsgrundsatz, dass der Erziehungsurlaub nach dem BErzGG nicht auf die Dauer der für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung nachzuweisenden berufspraktischen Tätigkeit angerechnet wird.«