FG Hamburg, Urteil vom 16.12.2002 - Aktenzeichen VI 169/00
DRsp Nr. 2003/7303
Steuerfestsetzung und Zinsfestsetzung
1. Der Bescheid über die Festsetzung von Erstattungs- oder Nachforderungszinsen bedarf der gesonderten Anfechtung.2. Ist die Zinsfestsetzung nicht mit der Steuerfestsetzung verbunden worden, kann ein Einspruch gegen die Steuerfestsetzung nicht zu einem solchen gegen die Zinsfestsetzung umgedeutet werden.
Streitig ist, ob ein Anspruch auf Erstattungszinsen besteht oder dem der durch das Jahressteuergesetz 1997 eingeführte § 233 a Abs. 2 aAO entgegensteht.
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