FG Sachsen - Urteil vom 29.11.1999
2 K 80/98 u.a.
Normen:
EStG § 3 Nr. 12 S. 2 ; EStG § 3c ; EStG § 9 ;

Steuerfreie Aufwandsentschädigung für Tätigkeiten im Beitrittsgebiet; Einkommensteuer 1994

FG Sachsen, Urteil vom 29.11.1999 - Aktenzeichen 2 K 80/98 u.a.

DRsp Nr. 2002/12253

Steuerfreie Aufwandsentschädigung für Tätigkeiten im Beitrittsgebiet; Einkommensteuer 1994

Die an Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes für Tätigkeiten im Beitrittsgebiet gezahlten steuerfreien Aufwandsentschädigungen sind jedenfalls dann nicht mit Werbungskosten zu verrechnen, wenn die Werbungskosten auch ohne die Tätigkeit im Beitrittsgebiet entstanden wären.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 12 S. 2 ; EStG § 3c ; EStG § 9 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Verrechnung von steuerfrei gewährter Aufwandsentschädigung mit Werbungskosten.

Die Kläger sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute. Im Streitjahr 1994 erzielten sie Einkünfte aus nichtselbständiger sowie selbständiger Arbeit. Der Kläger, der als Professor an der Universität Leipzig tätig war, erhielt im Streitjahr letztmals eine steuerfreie Aufwandsentschädigung in Höhe von DM 18.000,00 gem. § 3 Nr. 12 EStG. Im Streitjahr machte er der Höhe nach unstreitige Werbungskosten von DM 12.117,20 wie folgt geltend:

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Juristische Fachliteratur

DM

2.075,26

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Häusliches Arbeitszimmer

DM

2.352,98

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Beiträge zu wissenschaftlichen Vereinigungen

DM

429,60

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Kosten sonstige Arbeitsmittel

DM

1.308,71

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Bürobedarf, Porto, Telefonkosten

DM

1.288,62

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Kosten Dienst- und Bewerbungsreisen

DM

2.789,03

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Sonstige Werbungskosten

DM

198,60

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