Der Kläger war mit einem gewerblichen Gartenpflegebetrieb und einem Obstanbaugebiet unternehmerisch tätig. Mit Vertrag vom 08.04.2001 verpachtete er die Grundstücke seines Obstanbaubetriebes einschließlich der aufstehenden Obstbäume mit Wirkung vom 01.07.2001 zu einem jährlichen Pachtpreis von 25.000 DM. Wegen der Einzelheiten wird auf den Pachtvertrag vom 08.04.2001 verwiesen.
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