FG Niedersachsen - Urteil vom 08.10.2010
16 K 219/10
Normen:
UStG § 4 Nr. 12a; UStG § 4 Nr. 12 Satz 2; BewG § 68 Abs. 2;
Fundstellen:
DStRE 2011, 755

Steuerfreie Verpachtung eines Grundstücks mit aufstehenden Obstbäumen; Umsatzsteuer; Steuerfreie Verpachtung; Grundstück; Obstbäume

FG Niedersachsen, Urteil vom 08.10.2010 - Aktenzeichen 16 K 219/10

DRsp Nr. 2010/23182

Steuerfreie Verpachtung eines Grundstücks mit aufstehenden Obstbäumen; Umsatzsteuer; Steuerfreie Verpachtung; Grundstück; Obstbäume

1. Die Verpachtung von Grundstücken eines Obstanbaubetriebs einschließlich der aufstehenden Obstbäume ist umsatzsteuerfrei, da die aufstehenden Bäume keine Betriebsvorrichtung i. S. des § Satz 2 UStG sind. 2. Das Wesen von Betriebsvorrichtungen besteht in ihrer speziell auf den Gewerbebetrieb ausgerichteten maschinenähnlichen Funktionen. Pflanzen fallen darunter nicht.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 12a; UStG § 4 Nr. 12 Satz 2; BewG § 68 Abs. 2;

Tatbestand:

Der Kläger war mit einem gewerblichen Gartenpflegebetrieb und einem Obstanbaugebiet unternehmerisch tätig. Mit Vertrag vom 08.04.2001 verpachtete er die Grundstücke seines Obstanbaubetriebes einschließlich der aufstehenden Obstbäume mit Wirkung vom 01.07.2001 zu einem jährlichen Pachtpreis von 25.000 DM. Wegen der Einzelheiten wird auf den Pachtvertrag vom 08.04.2001 verwiesen.