BFH vom 07.05.1993
VI R 98/92

Steuerfreiheit beim Überfliegen der DDR

BFH, vom 07.05.1993 - Aktenzeichen VI R 98/92

DRsp Nr. 2001/1254

Steuerfreiheit beim Überfliegen der DDR

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die anteilig für die Zeit des Überfliegens der DDR bezogen werden, sind nach § 3 Nr. 63 BStG in der für das Jahr 1979 gültigen Fassung steuerfrei.