FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 30.11.2005
1 K 2510/04
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a;

Steuerliche Anerkennung von Vermögensübergabe- und Versorgungsverträgen

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.11.2005 - Aktenzeichen 1 K 2510/04

DRsp Nr. 2022/10020

Steuerliche Anerkennung von Vermögensübergabe- und Versorgungsverträgen

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a;

Tatbestand

Streitig ist, ob eine steuerlich zu berücksichtigende dauernde Last vorliegt und ob die Voraussetzungen für eine Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide erfüllt sind.

Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger übt eine selbständige Tätigkeit als Arzt aus; die Klägerin ist in dessen Arztpraxis nichtselbständig beschäftigt.