Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang.
Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung einer im Jahr 2013 erhaltenen Zahlung von brutto 19.313,70 € für die Übernahme einer Kompensationsverpflichtung für die Beeinträchtigung von Knicks durch Baumaßnahmen.
Der verheiratete Kläger mit Wohnsitz auf eigenem Grundstück in A erzielte im Streitjahr 2013 Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung sowie aus gewerblichen Beteiligungen. Daneben erhielt er eine Zahlung von 19.313,70 € für die Übernahme einer Kompensationsverpflichtung.
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