BFH vom 27.05.1993
VI R 57/90

Steuerliche Behandlung von Bewirtungskosten (§ 12 EStG)

BFH, vom 27.05.1993 - Aktenzeichen VI R 57/90

DRsp Nr. 1997/8765

Steuerliche Behandlung von Bewirtungskosten (§ 12 EStG)

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist der Werbungskostenabzug bei Bewirtungsaufwendungen im beruflichen Bereich (Bewirtung von Mitarbeitern, Kollegen, etc.) verneint, wenn dies aus Anlaß eines für den bewirtenden Arbeitnehmer besonderen persänlichen Ereignisses geschieht. Das gleiche gilt für Sachverhalte, bei denen die Übernahme der Aufwendungen lediglich Ausdruck der im Laufe der beruflichen Kontakte gewachsenen zwischenmenschlichen Beziehungen ist.