FG Niedersachsen - Urteil vom 12.11.2013
13 K 139/12
Normen:
EStG § 4 Abs. 4; EStG § 12; EStG § 13;

Steuerliche Behandlung von Erhaltungsaufwendungen für ein Pächter-Wohnhaus bei Domänenverpachtung

FG Niedersachsen, Urteil vom 12.11.2013 - Aktenzeichen 13 K 139/12

DRsp Nr. 2014/13270

Steuerliche Behandlung von Erhaltungsaufwendungen für ein Pächter-Wohnhaus bei Domänenverpachtung

Aufwendungen für das Wohnhaus eines Pächters anlässlich einer Domänenverpachtung unterliegen nicht dem BA-Abzug, wenn die Erhaltungsaufwendungen ausschließlich das vom Betriebsleiter der Domäne zum privaten Wohnen genutzte Wohnhaus des landwirtschaftlichen Betriebes betreffen. Diese Aufwendungen sind nahezu ausschließlich durch die private Lebensführung und nicht durch den Betrieb der Domäne veranlasst.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4; EStG § 12; EStG § 13;

Tatbestand:

Streitig ist die steuerliche Behandlung von Erhaltungsaufwendungen für ein Wohnhaus des Pächters im Rahmen einer Domänenverpachtung.

Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die aus den Gesellschaftern A (Vater), B (Sohn) und C besteht. Die Gesellschaft wurde durch Vertrag vom 30. Juni 2002 mit Wirkung zum 1. Juli 2002 gegründet. Der Gesellschafter C ist zum 30. Juni 2007 wieder ausgeschieden. Zweck der Gesellschaft ist die gemeinsame Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes mit Acker- und Rinderproduktion.