FG Thüringen - Urteil vom 02.12.2004
II 742/02
Normen:
DMBilG § 16 Abs. 3 § 36 ;

Steuerliche Behandlung von Tilgungsverpflichtungen auf im Rang zurückgetretene Altschulden

FG Thüringen, Urteil vom 02.12.2004 - Aktenzeichen II 742/02

DRsp Nr. 2005/21280

Steuerliche Behandlung von Tilgungsverpflichtungen auf im Rang zurückgetretene Altschulden

Vereinbarungsgemäß aus einem innerhalb des Berichtigungszeitraums des § 36 DMBilG erzielten Jahresüberschuss geleistete Zahlungen auf Verbindlichkeiten aus Altschulden, die gemäß § 16 Abs. 3 DMBilG wegen schriftlicher Rangrücktrittserklärung des Gläubigers in der DM-Eröffnungsbilanz nicht passiviert werden durften, sind steuerlich erfolgsneutral zu behandeln.

Normenkette:

DMBilG § 16 Abs. 3 § 36 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, wie in Folge der Jahresüberschüsse der Veranlagungszeiträume 1992/93 und 1993/94 entstandene Tilgungsverpflichtungen auf im Rang zurückgetretene Altschulden steuerlich zu behandeln sind und ob nach Ablauf der Berichtigungsfrist in § 36 des Gesetzes über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung -DM-Bilanzgesetz (DMBilG) Bilanzansätze für Beteiligungen in der DM-Eröffnungsbilanz noch berichtigt werden können.

Die Klägerin ist aus einer umgewandelten landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft hervorgegangen und betreibt in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ein Unternehmen zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte aller Art. sowie dem Handel damit. Sie hat ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vom 01.07. - 30.06. des Jahres.