Die Parteien streiten darüber, wie in Folge der Jahresüberschüsse der Veranlagungszeiträume 1992/93 und 1993/94 entstandene Tilgungsverpflichtungen auf im Rang zurückgetretene Altschulden steuerlich zu behandeln sind und ob nach Ablauf der Berichtigungsfrist in §
Die Klägerin ist aus einer umgewandelten landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft hervorgegangen und betreibt in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ein Unternehmen zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte aller Art. sowie dem Handel damit. Sie hat ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vom 01.07. - 30.06. des Jahres.
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