FG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 23.06.2023
4 V 4009/23
Normen:
DBA-Irland Art. 4 Abs. 1; FGO § 52d S. 2;

Steuerrechtliche Behandlung des vom Steuerpflichtigung in Irland bezogenen Arbeitslohns; Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt nach dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Irland bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen

FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.06.2023 - Aktenzeichen 4 V 4009/23

DRsp Nr. 2023/10456

Steuerrechtliche Behandlung des vom Steuerpflichtigung in Irland bezogenen Arbeitslohns; Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt nach dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Irland bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen

Tenor

Der Antrag wird abgewiesen.

Die Beschwerde zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

Normenkette:

DBA-Irland Art. 4 Abs. 1; FGO § 52d S. 2;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten im Hauptsacheverfahren (4 K 4005/23) zum einen um die Rechtzeitigkeit der Klageerhebung sowie in materiell-rechtlicher Hinsicht um die steuerrechtliche Behandlung (Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt nach dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Irland bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen - DBA -) des vom Antragsteller in den Veranlagungsjahren 2018 bis 2020 (Streitzeitraum) in Irland bezogenen Arbeitslohns.

Der geschiedene Antragsteller wurde ... im Vereinigten Königreich geboren und ist ... Staatsbürger. Seit 2002 lebt er (ununterbrochen) im Inland (C...). In den Streitjahren wurde der Antragsteller vom Antragsgegner jeweils einzeln zur Einkommensteuer veranlagt.

Seit dem ... ... 2018 steht er in einem Anstellungsverhältnis zu der in Irland ansässigen B... Ltd. (fortan Arbeitgeberin).