Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 31.3.2023 gegen die Streitwertfestsetzung im Urteil des Landgerichts Bonn vom 20.3.2023 (
Der Streitwert für die erste Instanz wird von Amts wegen abgeändert und auf 3.500 Euro festgesetzt.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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