FG Hessen - Beschluss vom 07.11.2002
13 K 3190/02
Normen:
GKG § 13 Abs. 1 ;

Streitwert; Steuerberaterprüfung - Höhe des Streitwertes bei einem Rechtsstreites wegen Nichtbestehens der Steuerberaterprüfung

FG Hessen, Beschluss vom 07.11.2002 - Aktenzeichen 13 K 3190/02

DRsp Nr. 2003/14873

Streitwert; Steuerberaterprüfung - Höhe des Streitwertes bei einem Rechtsstreites wegen Nichtbestehens der Steuerberaterprüfung

1. Der Streitwert eines Rechtsstreites um das Bestehen der Steuerberaterprüfung beträgt 100.000 DM bzw. 50.000 EURO. 2. Der Streitwert reduziert sich auf 50.000 DM bzw. 25.000 EURO, wenn für die Prüfung noch eine Wiederholungsmöglichkeit besteht. 3. Eine weitere Herabsetzung des Streitwertes kommt nur in Betracht, wenn der Bewerber bereits als Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer tätig ist.

Normenkette:

GKG § 13 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Höhe des Streitwertes in einem Rechtsstreit wegen Nichtbestehens der Steuerberaterprüfung.

Entscheidungsgründe: