Auf die Beschwerde des Bevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 5. Mai 2017 -
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 6.876,- € festgesetzt.
Gerichtskosten werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Beschwerde betrifft die Streitwertfestsetzung in einem Verwaltungsstreitverfahren auf Gewährung von Unfallausgleich. Der Kläger hatte im Klageschriftsatz des erstinstanzlichen Verfahrens den Antrag gestellt, ihm Unfallausgleich wegen Dienstunfallfolgen nach einem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von mindestens 25 % zu gewähren.
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