FG Hamburg, vom 01.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen IV 191/00
Stromsteuerliche Behandlung des Mineralöltransports in Rohrfernleitungen; Widerruf einer rechtswidrigen Erlaubnis zur steuerbegünstigten Verwendung von Strom
BFH, Urteil vom 30.11.2004 - Aktenzeichen VII R 41/03
DRsp Nr. 2005/3460
Stromsteuerliche Behandlung des Mineralöltransports in Rohrfernleitungen; Widerruf einer rechtswidrigen Erlaubnis zur steuerbegünstigten Verwendung von Strom
»1. Zur Qualifizierung eines Unternehmens als "Unternehmen des Produzierenden Gewerbes" legt § 2 Nr. 4 StromStG einen eigenständigen Unternehmensbegriff fest, der eine Berücksichtigung der Haupttätigkeit der mit diesem Unternehmen organschaftlich verbundenen Unternehmen nicht zulässt.2. Die stromsteuerrechtliche Bevorzugung von Gütertransporten im Schienenbahnverkehr gegenüber Mineralöltransporten in Rohrfernleitungen (Pipelines) verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1GG.«
Normenkette:
StromStG § 2 Nr. 4 § 9 Abs. 3, 2 Nr. 2 ;
Gründe:
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