FG Berlin, vom 26.04.1991 - Vorinstanzaktenzeichen III 409/90
BFH, vom 10.12.1991 - Vorinstanzaktenzeichen VII B 219/91
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im weiteren Sinne
BVerfG, Beschluß vom 07.02.1992 - Aktenzeichen 2 BvR 129/92
DRsp Nr. 2005/16110
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im weiteren Sinne
Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde erfordert über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus, daß ein Beschwerdeführer die behauptete Grundrechtsverletzung im jeweils mit dieser Beeinträchtigung unmittelbar zusammenhängenden sachnächsten Verfahren (hier: Nichtzulassungsbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren) geltend macht.