BFH - Beschluß vom 14.12.2001
IV B 13/00
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 639

Systemanalytiker; ingenieurähnlicher Beruf

BFH, Beschluß vom 14.12.2001 - Aktenzeichen IV B 13/00

DRsp Nr. 2002/3980

Systemanalytiker; ingenieurähnlicher Beruf

Die Frage, ob ein Autodidakt mit der Tätigkeit eines Systemanalytikers einen ingenieurähnlichen Beruf ausübt und damit die Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 EStG erfüllt, ist durch die Rspr. des BFH geklärt. Die Tätigkeit eines Autodidakten ist nur dann freiberuflich, wenn Tiefe und Breite seiner Kenntnisse einem in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG normierten Katalogberuf vergleichbar sind.

Gründe:

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.

I. Gemäß Art. 4 des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2. FGOÄndG) vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757) richtet sich die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde nach den bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Vorschriften der Finanzgerichtsordnung -- FGO -- (nachfolgend zitiert: FGO a.F.), da das angefochtene Urteil vor dem 1. Januar 2001 zugestellt wurde.

Im Übrigen ist gemäß Art. 6 2. FGOÄndG die zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Fassung der FGO (zitiert: FGO) anzuwenden.

II. Die Sache ist nicht von grundsätzlicher Bedeutung.