I. Der Ehemann der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war Gesellschafter-Geschäftsführer der X-GmbH. Die GmbH hatte ihm mit Verträgen vom 2. Januar 1980 und Dezember 1990 eine monatliche Altersrente, für den Fall seines Todes eine Witwenrente in Höhe von monatlich 5 400 DM zugesagt. Zur Rückdeckung dieser Pensionsverpflichtung schloss sie sechs Lebensversicherungsverträge ab.
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