Die Klägerin begehrt die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft.
Am 14.12.2011 beantragte die Klägerin die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft für eine von ihr aus Taiwan eingeführte Ware mit der Bezeichnung "Junction Box XX". Die Ware wurde wie folgt beschrieben: Das Junction Box Set ist eine elektrische Anschlussdose, die zur Fertigung von Solarmodulen der Klägerin benötigt wird. Das Set besteht aus zwei Kunststoffdosen mit verschließbarem Deckel, einer Verbindungsleitung aus Kupferkabel und zwei Anschlusskabeln mit je einem Solarstecker und einer Solarbuchse. Dieses Junction Box Set ist ein Halbzeug und beinhaltet eine Diode. Es kann nur in Verbindung mit dem von der Klägerin gelieferten CIS Solarpanel zu einem Solarmodul verarbeitet werden.
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