BFH, Urteil vom 17.11.1998 - Aktenzeichen VII R 50/97
DRsp Nr. 1999/3547
Tarifierung von Nachtkerzenölkapseln
1. Zur Tarifierung von Nachtkerzenölkapseln in die UPos 15179099 KN.2. Einem Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Arzneimitteleigenschaft einer Ware muss das FG dann nicht nachgehen, wenn weder die Ausführungen des Kl. noch die Angaben im Beipackzettel Anhaltspunkte für eine medizinische Indikation bieten (kein therapeutischer oder prophylaktischer Zweck).