FG Niedersachsen - Urteil vom 19.09.2007
12 K 334/05
Normen:
AO § 194 ; AO § 195 ; BGB § 242 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 180

Tatsächliche Verständigung; Bindungswirkung - Wirksamkeit und Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung

FG Niedersachsen, Urteil vom 19.09.2007 - Aktenzeichen 12 K 334/05

DRsp Nr. 2007/23697

Tatsächliche Verständigung; Bindungswirkung - Wirksamkeit und Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung

1. An einer zulässigen und wirksamen tatsächlichen Verständigung müssen sich die Beteiligten festhalten lassen. 2. Die Bindungswirkung einer solchen Vereinbarung setzt voraus, dass sie sich auf Sachverhaltsfragen bezieht, der Sachverhalt die Vergangenheit betrifft, die Sachverhaltsermittlung erschwert ist, auf Seiten der Finanzbehörde ein für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung zuständiger Amtsträger beteiligt ist und die tatsächliche Verständigung nicht zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt. 3. Von ihrer abgegebenen Erklärung können die Beteiligten zu einem späteren Zeitpunkt nicht wieder abrücken.

Normenkette:

AO § 194 ; AO § 195 ; BGB § 242 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Kläger an eine tatsächliche Verständigung gebunden ist.