FG Bremen vom 10.04.2000
200004K 5

Technische Redakteure und Betriebswirte als Gewerbetreibende

FG Bremen, vom 10.04.2000 - Aktenzeichen 200004K 5

DRsp Nr. 2001/2734

Technische Redakteure und Betriebswirte als Gewerbetreibende

1. Eine freiberufliche Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG liegt nicht vor, wenn ein technischer Redakteur vorhandene Dokumentationen, sonstige technische Anleitungen für Maschinen oder technische Systeme unter verschiedenen Gesichtspunkten verfasst, redaktionell gestaltet oder überarbeitet. Mangels originärer technischer Tätigkeit scheiden ingenieurähnliche Leistungen aus.