Technische Redakteure und Betriebswirte als Gewerbetreibende
FG Bremen, vom 10.04.2000 - Aktenzeichen 200004K 5
DRsp Nr. 2001/2734
Technische Redakteure und Betriebswirte als Gewerbetreibende
1. Eine freiberufliche Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1EStG liegt nicht vor, wenn ein technischer Redakteur vorhandene Dokumentationen, sonstige technische Anleitungen für Maschinen oder technische Systeme unter verschiedenen Gesichtspunkten verfasst, redaktionell gestaltet oder überarbeitet. Mangels originärer technischer Tätigkeit scheiden ingenieurähnliche Leistungen aus.