FG Niedersachsen - Urteil vom 12.12.2007
7 K 249/07
Normen:
AO § 165 ; AO § 267 Abs. 2a ;
Fundstellen:
BB 2008, 1328
EFG 2008, 1082

Teil-Einspruchsbescheid; Vorläufigkeitsvermerk - Ermessenfehlerfreier und sachdienlicher Erlass eines Teil-Einspruchsbescheides

FG Niedersachsen, Urteil vom 12.12.2007 - Aktenzeichen 7 K 249/07

DRsp Nr. 2008/13135

Teil-Einspruchsbescheid; Vorläufigkeitsvermerk - Ermessenfehlerfreier und sachdienlicher Erlass eines Teil-Einspruchsbescheides

1. Zur Zulässigkeit eines Teil-Einspruchsbescheids. 2. § 367 Abs. 2 AO ist so zu verstehen, dass Teil-Einspruchsbescheide nicht eingesetzt werden dürfen, um zu verhindern, dass Stpfl. in Einspruchsverfahren womöglich weitere Rechtsschutzbegehren nachträglich vortragen. 3. Es ist nicht sachdienlich i. S. des § 367 Abs. 2a AO, wenn die FinVerw über einen Einspruch, der insgesamt die vorläufige Steuerfestsetzung betrifft, zum Teil endgültig entscheiden will. Dies läuft dem Gesetzeszweck zuwider. 4. Der Vorläufigkeitsvermerk im angefochtenen ESt-Bescheid ist nicht hinreichend bestimmt, nicht hinreichend verständlich und nicht hinreichend umfassend formuliert. Er lässt Umfang und Grund der Vorläufigkeit nicht hinreichend genau erkennen. Das FA hat den Stpfl. daher neu zu bescheiden.

Normenkette:

AO § 165 ; AO § 267 Abs. 2a ;

Tatbestand:

Streitig ist insbesondere, ob der Erlass eines Teil-Einspruchsbescheids ermessensfehlerfrei und sachdienlich ist sowie ob in diesem Zusammenhang Grund und Umfang der Vorläufigkeit einer Einkommensteuerfestsetzung für das Jahr 2005 hinreichend deutlich angegeben worden sind und ob die Ablehnung des vollumfänglichen Ruhens des Einspruchsverfahrens rechtmäßig ist.