Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, ist im Jahre 1980 im Wege einer Betriebsaufspaltung entstanden. Die Betriebsaufspaltung vollzog sich in der Weise, daß die X GmbH, die in Z ein Kies- und Kalksandsteinwerk, ein Gasbetonwerk und ein Hartschaumwerkbetrieb, ihre produzierende Tätigkeit einstellte, ihren Namen in "A GmbH" änderte und ihr gesamtes Betriebsvermögen zur Nutzung in die Klägerin einbrachte. Die Klägerin wiederum verpachtete sämtliche Betriebsgrundstücke und -anlagen an eine neu gegründete X GmbH. Die Einzelheiten ergeben sich aus einem "Vorläufigen Betriebsüberlassungs- und Pachtvertrag" ohne Datum.
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