BFH vom 27.09.1993
IV B 125/92
Fundstellen:
GmbHR 1994, 815

Teilbetriebsveräußerung bei Betriebsaufspaltung (§ 16 EStG)

BFH, vom 27.09.1993 - Aktenzeichen IV B 125/92

DRsp Nr. 1997/8692

Teilbetriebsveräußerung bei Betriebsaufspaltung (§ 16 EStG)

Bei der Veräußerung von Gegenständen des Betriebsvermögens durch das Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung kann nicht bereits dann als Teilbetriebsveräußerung angesehen werden, wenn sich die Veräußerung bei einheitlicher Betrachtung von Besitz- und Betriebsunternehmen als Teilbetriebsveräußerung darstellen würde.

Tatbestand:

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, ist im Jahre 1980 im Wege einer Betriebsaufspaltung entstanden. Die Betriebsaufspaltung vollzog sich in der Weise, daß die X GmbH, die in Z ein Kies- und Kalksandsteinwerk, ein Gasbetonwerk und ein Hartschaumwerkbetrieb, ihre produzierende Tätigkeit einstellte, ihren Namen in "A GmbH" änderte und ihr gesamtes Betriebsvermögen zur Nutzung in die Klägerin einbrachte. Die Klägerin wiederum verpachtete sämtliche Betriebsgrundstücke und -anlagen an eine neu gegründete X GmbH. Die Einzelheiten ergeben sich aus einem "Vorläufigen Betriebsüberlassungs- und Pachtvertrag" ohne Datum.