BFH vom 18.06.1996
VII R 353/95, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt

Teilbetriebsveräußerung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

BFH, vom 18.06.1996 - Aktenzeichen VII R 353/95, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt

DRsp Nr. 1997/8200

Teilbetriebsveräußerung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

Werden im Rahmen einer Betriebsaufspaltung mit einem Besitz- und mehreren Betriebsunternehmen nur die Anteile an einer Betriebsgesellschaft, nicht jedoch das dazu gehörende Betriebsgrundstück, veräußert, liegen die Voraussetzungen für eine Teilbetriebsveräußerung nicht vor.

Für die Praxis:

Für die Beantwortung der Frage, ob die Veräußerung von Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft die Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung erfüllt, ist auf die Tätigkeit der Besitzgesellschaft abzustellen. Nur einzelne voneinander abgrenzbare Verwaltungskomplexe im Rahmen der Besitzgesellschaft können insoweit Teilbetriebe darstellen (BFH vom 27.9.1993, BFH/NV 1994, 617). Demgegenüber ist nicht entscheidend, ob die veräußerten Wirtschaftsgüter in ihrer Zusammenfassung bei der Betriebsgesellschaft einer Betätigung dienen, die sich von deren sonstiger Produktions- oder Handelstätigkeit abhebt. Im Streitfall lag die Besonderheit darin, daß einem Besitzunternehmen drei Betriebsunternehmen gegenüberstanden. Dies führt jedoch nach Auffassung des FG nicht dazu, daß deshalb im Rahmen der Besitzgesellschaft drei Teilbetriebe anzunehmen wären (a.A. wohl Schmidt, EStG, 14. Aufl., § 15 Rdnr. 864 und § 16 Rdnr. 160 zum Stichwort "Besitzunternehmen").