Für die Beantwortung der Frage, ob die Veräußerung von Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft die Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung erfüllt, ist auf die Tätigkeit der Besitzgesellschaft abzustellen. Nur einzelne voneinander abgrenzbare Verwaltungskomplexe im Rahmen der Besitzgesellschaft können insoweit Teilbetriebe darstellen (BFH vom 27.9.1993, BFH/NV 1994, 617). Demgegenüber ist nicht entscheidend, ob die veräußerten Wirtschaftsgüter in ihrer Zusammenfassung bei der Betriebsgesellschaft einer Betätigung dienen, die sich von deren sonstiger Produktions- oder Handelstätigkeit abhebt. Im Streitfall lag die Besonderheit darin, daß einem Besitzunternehmen drei Betriebsunternehmen gegenüberstanden. Dies führt jedoch nach Auffassung des FG nicht dazu, daß deshalb im Rahmen der Besitzgesellschaft drei Teilbetriebe anzunehmen wären (a.A. wohl Schmidt, EStG, 14. Aufl., § 15 Rdnr. 864 und § 16 Rdnr. 160 zum Stichwort "Besitzunternehmen").
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|