BFH - Beschluß vom 17.12.2001
VI B 230/99
Normen:
EStG § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 § 65 Abs. 2 ; FGO § 74 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 491

Teilkindergeld

BFH, Beschluß vom 17.12.2001 - Aktenzeichen VI B 230/99

DRsp Nr. 2002/2291

Teilkindergeld

1. Die dem BVerfG bereits vorgelegte Frage, ob die Nichtgewährung von Teilkindergeld nach § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit dem GG vereinbar ist, ist für den Streitfall vorgreiflich, da der Erblasser keinen Anspruch auf das volle deutsche Kindergeld hatte. 2. Bei der schweizerischen Kinderrente als Ergänzung zur Invalidenrente handelt es sich um eine einem Kinderzuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbare Leistung (§ 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).

Normenkette:

EStG § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 § 65 Abs. 2 ; FGO § 74 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unbegründet.