BFH, Beschluß vom 17.12.2001 - Aktenzeichen VI B 230/99
DRsp Nr. 2002/2291
Teilkindergeld
1. Die dem BVerfG bereits vorgelegte Frage, ob die Nichtgewährung von Teilkindergeld nach § 65 Abs. 1 Nr. 2EStG mit dem GG vereinbar ist, ist für den Streitfall vorgreiflich, da der Erblasser keinen Anspruch auf das volle deutsche Kindergeld hatte.2. Bei der schweizerischen Kinderrente als Ergänzung zur Invalidenrente handelt es sich um eine einem Kinderzuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbare Leistung (§ 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2EStG).