OLG Düsseldorf - Urteil vom 19.11.2002
23 U 258/01
Normen:
StBGebV § 29 § 34 Abs. 5 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 1420
OLGReport-Düsseldorf 2003, 151
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 119/00

Teilnahme des Steuerberaters einer Außenprüfung; Steuerberatergebühren für die nachträgliche einmalige Meldung eines Angestelltenverhältnisses an den Sozialversicherungsträger

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2002 - Aktenzeichen 23 U 258/01

DRsp Nr. 2004/15144

Teilnahme des Steuerberaters einer Außenprüfung; Steuerberatergebühren für die nachträgliche einmalige Meldung eines Angestelltenverhältnisses an den Sozialversicherungsträger

1. Die Gebühr nach § 29 StBGebV umfasst auch die Beratung des Auftraggebers zu den Auswirkungen einer Außenprüfung, nicht jedoch die Vornahme von Änderungen, die sich aus den Prüfungsergebnissen ergeben. 2. Die nachträgliche Meldung eines Angestellten an den Sozialversicherungsträger ist nach § 34 Abs. 5 und nicht nach § 34 Abs. 1 u. 2 StBGebV abzurechnen.

Normenkette:

StBGebV § 29 § 34 Abs. 5 ;
Vorinstanz: LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 119/00
Fundstellen
DStRE 2003, 1420
OLGReport-Düsseldorf 2003, 151