Die entgeltliche Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis ist ebenfalls keine steuerbegünstigte Veräußerung, weil nicht der ganze Betrieb oder ein selbständiger Teilbetrieb veräußert wird und ein veräußerungsfähiger Mitunternehmeranteil vor der Einbringung und Gründung der Personengesellschaft nicht besteht (vgl. BFH vom 18.10.1999, STEUER-TELEX 2000, 18).
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