BFH vom 22.09.1999
IV B 104/98
Normen:
EStG § 18 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 317

Teilpraxisveräußerung ohne Übertragung des Mandanten-/Patientenstamms

BFH, vom 22.09.1999 - Aktenzeichen IV B 104/98

DRsp Nr. 2000/4876

Teilpraxisveräußerung ohne Übertragung des Mandanten-/Patientenstamms

Eine steuerbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Teilpraxis liegt nur vor, wenn auf den Erwerber auch der zugehörige Mandanten- bzw. Patientenstamm übertragen wird. Wird der Veräußerer im Rahmen seiner bisherigen Tätigkeit weiterhin für die betreffenden Mandanten bzw. Patienten tätig, fehlt es an der erforderlichen Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen.

Normenkette:

EStG § 18 Abs. 3 ;

Für die Praxis:

Die entgeltliche Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis ist ebenfalls keine steuerbegünstigte Veräußerung, weil nicht der ganze Betrieb oder ein selbständiger Teilbetrieb veräußert wird und ein veräußerungsfähiger Mitunternehmeranteil vor der Einbringung und Gründung der Personengesellschaft nicht besteht (vgl. BFH vom 18.10.1999, STEUER-TELEX 2000, 18).

Fundstellen