BFH vom 26.10.1993
I B 112/93
Fundstellen:
GmbHR 1994, 492

Teilwertabschreibung einer GmbH auf Forderungen gegen ihre Gesellschafter (§ 20 EStG)

BFH, vom 26.10.1993 - Aktenzeichen I B 112/93

DRsp Nr. 1997/8675

Teilwertabschreibung einer GmbH auf Forderungen gegen ihre Gesellschafter (§ 20 EStG)

Der BFH bestätigt seine Rechtsansicht, daß eine Teilwertabschreibung einer GmbH auf eine Darlehensforderung gegen ihre Gesellschafter als eine Vermögensminderung im Sinne der Definition der verdeckten Gewinnausschüttung zu beurteilen ist. Die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis leitet der BFH daraus ab, daß die Darlehensforderung sich gegen einen Gesellschafter richtet und die GmbH im Zeitpunkt der Darlehensgewährung auf dessen ausreichende Besicherung verzichtet hatte.

Für die Praxis:

Der BFH hat aus den vorgenannten Gründen eine Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen und der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung beigemessen.

Fundstellen
GmbHR 1994, 492