FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 04.12.2013
2 K 100/13
Normen:
EStG § 5a;

Teilwertermittlung eines Seeschiffes

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.12.2013 - Aktenzeichen 2 K 100/13

DRsp Nr. 2014/1561

Teilwertermittlung eines Seeschiffes

Zur Teilwertermittlung eines Seeschiffes bei der Feststellung eines Unterschiedsbetrages gem. § 5 a Abs. 4 EStG.

Normenkette:

EStG § 5a;

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich nunmehr nur noch gegen die Feststellung eines Unterschiedsbetrages gemäß § 5 a Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG).

Der Kläger war als Kommanditist mit einer im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage in Höhe von 273.504,00 EUR (entspricht ca. 1,78 % der Kommanditanteile insgesamt) an der Schifffahrtsgesellschaft ...GmbH & Co. KG (Beigeladene) beteiligt. Die von ihm zu entrichtende Pflichteinlage in Höhe von 160.000,00 EUR hatte er erbracht.