Thüringer Landesfinanzdirektion - Erlass vom 14.03.2006
InvZ 1260 A - 53 - L 225

Thüringer Landesfinanzdirektion - Erlass vom 14.03.2006 (InvZ 1260 A - 53 - L 225) - DRsp Nr. 2008/89937

Thüringer Landesfinanzdirektion, Erlass vom 14.03.2006 - Aktenzeichen InvZ 1260 A - 53 - L 225

DRsp Nr. 2008/89937

Gewährung von Investitionszulage nach § 2 InvZulG 1999; Änderung der Eingruppierung in die Klassifikation der Wirtschaftszweige 2003 für Recyclingbetriebe

Die Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben die Frage erörtert, ob der zeitliche Anwendungsbereich der Klassifikation der Wirtschaftszweige - Ausgabe 2003 - (WZ 2003) ab dem 01.01.2003 zutreffend ist. Grund hierfür war, dass das BMF - Schreiben vom 06.10.2003, BStBl 2003 I S. 556, erst am 21.11.2003 veröffentlicht wurde.

Es wurde beschlossen, dass bei (Bauschutt)recyclingbetrieben - abweichend zum BMF - Schreiben vom 06.10.2003, a. a. O., - aus Vertrauensschutzgründen erst dann auf die geänderte Eingruppierung (in die Abteilung 14) der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2003 abzustellen ist, wenn die Investitionen nach dem 31.12.2003 begonnen wurden.