Thüringer Landesfinanzdirektion - Verfügung vom 13.04.2006
S 4517 A - 11 - A 3.14

Thüringer Landesfinanzdirektion - Verfügung vom 13.04.2006 (S 4517 A - 11 - A 3.14) - DRsp Nr. 2008/89968

Thüringer Landesfinanzdirektion, Verfügung vom 13.04.2006 - Aktenzeichen S 4517 A - 11 - A 3.14

DRsp Nr. 2008/89968

Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts; Anwendung des § 6 Abs. 3 EnWG; Erlass vom 23.03.2006 - S 4430 A - 17 - 202.3

Das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7. Juli 2005 (BGBl 2005 I S. 1970) ist nach seinem Artikel 5 am 13. Juli 2005 in Kraft getreten. Als Kernelement enthält das Gesetz in Artikel 1 - Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) - Vorgaben zur Regulierung und Entflechtung der Energieversorgungsnetze. Damit werden zugleich Richtlinien der Europäischen Union für diesen Bereich umgesetzt.

Mit § 6 Abs. 3 EnWG ist eine eigenständige Grunderwerbsteuerbefreiung eingeführt worden. Nach dieser Vorschrift sind Erwerbsvorgänge im Sinne des § 1 GrEStG, die sich aus der rechtlichen und operationellen Entflechtung nach den §§ 7 und 8 EnWG ergeben, von der Grunderwerbsteuer befreit. Hinsichtlich der Anwendung des § 6 Abs. 3 EnWG ist Folgendes zu beachten:

  • Obwohl in § 6 Abs. 3 EnWG auch Vorgänge im Sinne des § 8 EnWG (operationelle Entflechtung) angesprochen sind, sind diese für die Grunderwerbsteuer mangels Rechtserheblichkeit (es handelt sich nur um organisatorische Maßnahmen) ohne Bedeutung, d. h. es findet kein Rechtsträgerwechsel statt.