1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob die Verluste des Klägers aus seiner künstlerischen Tätigkeit steuermindernd zu berücksichtigen sind oder ob die Gewinnerzielungsabsicht insoweit zu verneinen ist.
Der Kläger ist – nach eigenen Angaben – als selbstständiger Grafiker und Maler tätig. Er absolvierte von 1977 bis 1979 eine Malerlehre und war von 1984 bis 1986 Theatermaler an der Landesbühne X.
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