BFH vom 25.09.1996
IV B 120/95

Transfer von nicht ausgenutzten Tarifbegünstigungen?

BFH, vom 25.09.1996 - Aktenzeichen IV B 120/95

DRsp Nr. 1997/8160

"Transfer" von nicht ausgenutzten Tarifbegünstigungen?

1. Wird ein dem Grunde nach tarifbegünstigter Gewinn im Jahr seiner Entstehung durch Verluste vollständig ausgeglichen, so kann die Tarifbegünstigung nicht in einem anderen Veranlagungszeitraum, in dem nicht ausgeglichene Verluste des Entstehungsjahres übertragen werden, zur Anwendung kommen. 2. Bilanzielle Wahlrechte können auch durch Bilanzänderung nach Bestandskraft der aufgrund der Bilanz erfolgten Veranlagung nicht mehr wahrgenommen werden. Das gilt sogar, wenn die Bilanz einen Verlust aufweist und die Steuer auf DM 0 festgesetzt wurde.

Für die Praxis: