BFH - Urteil vom 09.08.2011
VII R 46/10
Normen:
StBerG § 45 Abs. 1 Nr. 2; StBerG § 48 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 01.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 820/05

Treffen einer Rechtsentscheidung über die Wiederbestellung eines Steuerberaters bei Verzicht des Steuerberaters auf seine Bestellung nach Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens

BFH, Urteil vom 09.08.2011 - Aktenzeichen VII R 46/10

DRsp Nr. 2012/8442

Treffen einer Rechtsentscheidung über die Wiederbestellung eines Steuerberaters bei Verzicht des Steuerberaters auf seine Bestellung nach Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens

Über die Wiederbestellung eines Steuerberaters ist auch dann eine Rechts- und keine Ermessensentscheidung zu treffen, wenn der Steuerberater auf seine Bestellung nach Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens verzichtet hatte.

Normenkette:

StBerG § 45 Abs. 1 Nr. 2; StBerG § 48 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer. Er möchte auch als Steuerberater zugelassen werden. Auf seine frühere Bestellung als Steuerberater hat er im Jahr 2000 verzichtet, so dass diese erloschen ist. Ein zu dieser Zeit gegen ihn anhängiges berufsrechtliches Verfahren, in dem das Hauptverfahren eröffnet worden und ihm zur Last gelegt worden war, gegen seine Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung verstoßen zu haben, hatte das Landgericht aufgrund des Erlöschens der Bestellung eingestellt.