BFH - Urteil vom 26.06.2013
I R 4/12
Normen:
AStG § 2 Abs. 1; AStG § 2 Abs. 2 Nr. 1; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
FG München, vom 21.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 628/08

Übergang von der Veranlagung aufgrund beschränkter Einkommensteuerpflicht zur Veranlagung wegen erweitert beschränkter Einkommensteuerpflicht

BFH, Urteil vom 26.06.2013 - Aktenzeichen I R 4/12

DRsp Nr. 2013/22047

Übergang von der Veranlagung aufgrund beschränkter Einkommensteuerpflicht zur Veranlagung wegen erweitert beschränkter Einkommensteuerpflicht

1. NV: Nach der Erlasslage in Tz. 2.2.2. des BMF-Schreibens vom 2. Dezember 1994 (BStBl I 1995, Sondernummer 1/1995) wurde die britische sog. Remittance-Base Besteuerung grundsätzlich nicht als Vorzugsbesteuerung i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG angesehen. Es ist deshalb anzunehmen, dass Tatsachen, die dem Finanzamt im Hinblick auf die erweitert beschränkte Steuerpflicht nachträglich bekanntwerden und die als solche zu einer höheren Steuer führen, für die ursprüngliche Veranlagung nicht rechtserheblich gewesen wären. Eine Änderung des vorangegangen Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ist damit ausgeschlossen.