BFH vom 27.06.1996
IV R 82/95

Übergangsregelung für Wohnungen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens

BFH, vom 27.06.1996 - Aktenzeichen IV R 82/95

DRsp Nr. 1997/8194

Übergangsregelung für Wohnungen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens

Wird von einem Land- und Forstwirt einem Angehörigen unentgeltlich eine Wohnung seines Betriebsvermögens überlassen, die dieser aufgrund einer gesicherten Rechtsposition nutzt, so führt die Überlassung zur steuerfreien Entnahme dieser Wohnung und des dazugehörenden Grund und Bodens zum 31.12.1986 nach § 52 Abs. 15 Satz 9 EStG.

Für die Praxis:

Der BFH hat es trotz der eingeräumten Kompliziertheit des Gesetzes abgelehnt, die Übergangsregelung des § 52 Abs. 15 Satz 2 EStG im Wege der Auslegung auf den Eigentümer anzuwenden.