BFH vom 16.10.1996
II B 70/96

Übermaßbesteuerung bei der Anteilsbewertung

BFH, vom 16.10.1996 - Aktenzeichen II B 70/96

DRsp Nr. 1997/8153

Übermaßbesteuerung bei der Anteilsbewertung

Die vom BVerfG im Beschluß vom 22.6.1995 (BStBl II, 655) gezogene Belastungsgrenze kann allenfalls im Besteuerungsverfahren der jeweiligen Anteilseigner zu berücksichtigen sein. Für die Anteilsbewertung selbst ist sie ohne Bedeutung.

Für die Praxis:

Ob eine Übermaßbesteuerung vorliegt, erweist sich nicht am Wert der Anteile, der lediglich einer von mehreren Faktoren für die Ermittlung der für die Festsetzung der Vermögensteuer maßgebenden Bemessungsgrundlage ist, sondern erst an der Höhe der Vermögensteuer, durch die der Steuerpflichtige belastet wird. Zu Vermögensteuerfestsetzungen ab 1997 vgl. Erlaß Nordrhein-Westfalen vom 19.3.1997 sowie die Praxisanmerkung dazu, STEUER-TELEX 1997, 250.